286. Post.
Ehrenamtlich Beauftragte...sind auch ein Thema im neuen Nachrichtenblatt der Denkmalpflege in Baden Württemberg 3/2011 40. Jahrgang, Seite 189. In dem zu zitierenden Artikel unter PERSONALIA, Ehrenamt in der Archäologischen Denkmalpflege des Regierungsbezirks Freiburg, geht die Verfasserin Andrea Bräuning auf die Lage des Ehrenamtes im Regierungsbezirk ein und verweist auch auf den Flyer der Denkmalpflege Bad.Württb. Sie beschreibt ähnlich wie der Flyer die Situation vor Ort so, dass die Denkmalpflege auf die Mitarbeit von ehrenamtlich Beauftragten angewiesen sei. In allen vier Regierungsbezirken des Landes Baden Württemberg sind es derzeit rund 200 Beauftragte, die die Denkmalpflege unterstützen. Anders als in dem zitierten Flyer geht sie darauf ein, dass der Ernennung ein Vertrauensverhältnis vorausgeht, das sich in jahrelanger Zusammenarbeit aufbaut. Auch in Freiburg soll diese Arbeit ausgebaut, "Nachwuchs" herangezogen und der Mitarbeiterstamm verjüngt werden. Jedes Bundesland und jeder Regierungsbezirk geht hier offensichtlich andere Wege, aber überall fehlen Geld und damit Personal. (Ausriss oben/ aus dem genannten Artikel)
(Beantwortung einer Anfrage)
link; so geht das in Sachsen:(Ein Gruppenbild er Ehrenamtlichen zeigt, dass die Gemeinde auch sehr junge Mitarbeiter aufweisen kann)
so geht das in Bayern;
so geht das in Hessen
Als weiteres Beispiel werden in Mecklenburg Vorpommern nach DDR-Tradition die Ehrenamtlich Beauftragten von der unteren Denkmalbehörde vorgeschlagen, die mit ihrer Ortskenntnis die Behörde unterstützen und werden von der Denkmalpflege darauf hin ernannt, während in Baden Württemberg die Denkmalpflege auswählt, ernennt und sich seit Neuestem auf die Fahnen geschrieben hat, sie der unteren Denkmalbehörde vor zu stellen...in Nordrhein Westfalen ernennt im Benehmen mit der Landesbehörde ebenfalls die untere Denkmalbehörde für die Dauer von 5 Jahren, was verlängert werden kann. Je nach Wissen und Voraussetzungen wird es auch in Kenntnisbereiche aufgeteilt und an Mehrere Beauftragte im Bezirk vergeben....Es ist also notwendig, sich im jeweiligen Bundesland genau zu erkundigen. Mal sind die Hürden hoch, mal gibt es Antragsformulare, mal wächst man irgendwie rein...mal schafft man mit Schulungen die Voraussetzungen....
Interessant finde ich auch einen Hinweis aus Nordrhein Westfalen, dass die Denkmalpfleger darauf achten, dass die Ehrenamtlich Beauftragten nicht als Hilfspolizisten missbraucht werden. So möchte diese Aufgabe sicher keiner sehen.
Interessantes und umfangreiches liefert Bayern:
http://www.gesellschaft-fuer-archaeologie.de/LINKS/DOKUMENTE/Themenheft%20Archaeologie%20und%20Ehrenamt.pdf
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