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Donnerstag, 27. Dezember 2012

439.Post. 40.000 Jahre Kunst...ein Beitrag aus Erbach-Ringingen...

...mit Aufenthaltsort Sonderbuch:
Zum Jahresausklang ein Bild eines Sandsteinfragments aus der linienband-keramischen Siedlung Heiden&Salach auf der Gemarkung Erbach-Ringingen.

Der auf der genannten Siedlung vorkommende Sandstein stammt aus unmittelbarer Nähe der Siedlung, wo er in einem offenen Steinbruch auch heute noch erkennbar ansteht. Entsprechend häufig kommt er im Siedlungsinventar, jedoch nur fragmentiert vor. Er fand z.B. als Reibstein oder Mahlstein für Getreidemühlen Verwendung. Mehrere hundert Exemplare wurden in den vergangenen nahezu 30 Jahren in die Sammlung auf genommen. 
Ein einziger Vertreter dieser "Felsgesteingeräte" schlägt aus der Reihe, weil er scheinbar zweckfrei modifiziert wurde. Vermutlich mit Steingeräten/ Klingen wurde auf einer Fazette, die durch Schleifen oder Reiben entstanden ist, ein geometrisches Muster ein gekerbt, das an die Muster auf Keramik dieser Zeit erinnert. 
Vieles, das in ähnlicher Weise verziert war mag auf Gegenständen entstanden sein, die vergänglich waren. Einzig auf Keramik, die in der Regel auch nur aus Fragmenten besteht, konnten solche Ornamente die Jahrtausende in der Erde überstehen. Hier eine umso wichtigere, schöne Ausnahme...

Das Jahr schließt mit über 31.500 Aufrufen. Ich wünsche allen Lesern ein gesundes, erfolgreiches, neues Jahr.
Gravierte Steinplatte einer Steinkiste (Sarg) aus Leuna-Görlitzsch, Kreis Merseburg...Affinität zu Winkelreihen in der Steinzeit, (die man hier als Andeutung zu Gewebemustern interpretiert.)
auch in Sachsen Anhalt....



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Dienstag, 25. Dezember 2012

438. Post. Das "Archäologische Jahr" in Sonderbuch 2012

Die seit Jahren verwendete Bezeichnung "Archäologisches Jahr" mit der ich die Oberflächenfunde eines Jahres resümiere ist eigentlich falsch. Ein Sammler ist kein Archäologe, denn die Wissenschaft "des Spatens" definiert sich vor allem auch durch die Erforschung der Geschichte durch Eingriffe in die Erde, durch Grabungen, die auch ausschließlich Archäologen vorbehalten sind und vorbehalten sein müssen. 
Für alle Bodeneingriffe die der Erforschung von Denkmalen dienen sind Genehmigungen der schützenden Denkmalbehörden erforderlich. Auch diese werden ausgebildeten Archäologen zuweilen verwehrt und andererseits Privatpersonen in sehr seltenen Ausnahmefällen erlaubt, etwa dann, wenn eine unmittelbare Gefahr der Zerstörung vorliegt. Aber auch hier sind es meist ehrenamtliche Mitarbeiter, die sich über Jahre oder Jahrzehnte hinweg als Partner der Denkmalpflege Vertrauen geschaffen haben und über notwendige Kenntnisse verfügen. 
Die Erforschung im Gelände verlangt gewisse Standards beim Vorgehen, um die Aussagen eines Bodendenkmals möglichst präzise, umfassend und auswertbar zu sichern. Der Kontext kann dabei oft wichtiger sein als die Funde, die Artefakte selbst, oder nur im gesamten Befund (Lage, Verteilung der Einzelfunde in der Fläche usw. ) die Aussagen liefern, die sie ungestört über Jahrhunderte oder Jahrtausende in der Erde konserviert überdauert haben. Dieses Bodenarchiv gilt es in erster Linie ungestört zu schützen und zu erhalten.

Vor allem illegale Sondengänger reißen in dieses Archiv oft aus sehr persönlichen Motiven im wahrsten Sinne des Wortes Löcher in dieses engmaschige Archiv, die Funde aus den Zusammenhängen, zerstören Eckpunkte der Chronologie und die Verteilungsmuster. Das Schutzgesetz, das das sogenannte Schatzregal in Baden Württemberg beinhaltet, versucht dies zu verhindern, indem die Sondensuche und damit verbundene Bergung von Metallgegenständen unter Strafe gestellt wurde. Aufgrund entsprechender Vorkommnisse verdient dies zum Ende des Jahres noch einmal besondere Erwähnung. Die Auslegung der Gesetze lässt kein legales Vorgehen ohne Genehmigung zu und manche Zeitgenossen scheinen hier unbelehrbar zu sein. Eine Annäherung an Zusammenarbeit von Sondengängern mit der Denkmalpflege wie sie in anderen Bundesländern gängige Praxis ist wäre sicher wünschenswert, weil die vorhandenen tiefen Gräben nicht zu mehr Sicherheit für den Denkmalschutz geführt haben. Entsprechende Aktivitäten für die nach §21 DSchG keine Genehmigungen vorliegen, werden bei Bedarf der zuständigen Stelle im Regierungspräsidium Stuttgart, Herrn Dr, Scheschkewitz und, der zuständigen Denkmalbehörde in Tübingen zur Kenntnis übermittelt und zur polizeilichen Anzeige weiter geleitet. Unter dem Vorbehalt, dass jeder Vergleich hinkt möchte ich anführen, dass ein ausgebildeter Rettungssanitäter vor Ort oder jemand mit medizinischen Laienkenntnissen durchaus brauchbare erste Maßnahmen ergreifen kann, und so verdient die "erste Hilfe" auch eine Förderung und Beförderung, Sie ersetzen aber nicht den Mediziner.   

Aber auch das Ablesen von Funden, die durch den Pflug ans Tageslicht gelangen, ist nicht unproblematisch, wenn auch nicht generell unter Strafe gestellt. Unbenommen bleibt jedoch für alle archäologischen Funde die gesetzliche Vorschrift, dass sie der    M e l d e p f l i c h t    gegenüber der Denkmalbehörde unterliegen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass auch auf den Oberflächen das Verteilungsmuster von beispielsweise Siedlungsinventar (Scherben, Steinarefkte...) sehr lange erhalten bleibt und nur regelhaft aufgenommen werden sollte. Da die Funde als Erbe geschützt sind, greift immer die Verantwortung des Landes, das mit dem Schatzregal Anspruch auf diese Funde erhebt.
Auch bei Oberflächenfunden gilt, angenähert an die Vorgehensweisen bei Ausgrabungen (archäologische Untersuchungen) gewisse Standards ein zu halten um möglichst viele Informationen zusammen mit den Funden zu sichern. Die Lage und Verteilung in der Fläche liefert dabei wichtige Informationen. Das Einmessen von Funden, wenigstens mit einem GPS-Gerät, einem Satelliten gestützten System, bekam in diesem Jahr in Sonderbuch deshalb eine besondere, neue Bedeutung.
Unabhängig von Maßband und Karten können die erfassten Fundpunkte in alle bestehenden und künftigen Karten übertragen werden. Zudem liefern die Daten wichtige Informationen bei der Fundmeldung für die Denkmalbehörde und eben auf Dauer Datensätze, die wie Einzelfundpunkte in einer wissenschaftlichen Auswertung Verwendung finden können.

Zäsur...

Dies hat auch für meine Sammlung seit diesem Jahr Auswirkung. Da nicht alle Artefakte nach diesem System oder nur sehr zeitraubend Aufnahme finden können, ist die Anzahl der Funde 2012 drastisch zurück gegangen. Die Posts in diesem Verhältnis ebenfalls. Sie werden vielleicht einen Stillstand hier fest gestellt haben, der sich damit erklärt. Die Aufnahme wird nunmehr selektiv vor genommen und nicht mehr im Gesamten alles dessen, was auf den Oberflächen liegt. Der Nachteil dieser Vorgehensweise ist, dass die im Pflughorizont verbleibenden Artefakte weiterhin der Zerstörung durch die landwirtschaftlichen Geräte ausgesetzt sind und bleiben. Außerdem sind sie dem Zugriff durch Dritte und damit der Verschleppung preis gegeben. Da ein nicht wissenschaftliches Absammeln jedoch meist die "Rosinen im Kuchen" zum Ziel hat und weniger profane unmodifizierte Stücke ist die Gefahr überschaubar. Trümmer und einfache Abschläge sind für Sammler die für ihre eigene Sammlung unterwegs sind, nicht besonders attraktiv. Die modifizierten Stücke, denen nunmehr die ungeteilte  Aufmerksamkeit gilt, werden weiterhin erfasst.

Die bemerkenswerten Stücke dieses Jahres finden sie in den Posts weiter unten. Dabei ist besonders die Erfassung einer Fundstelle in ihren Ausdehnungen bei Wippingen zu erwähnen und weniger einzelne Funde. Das ist deshalb sehr wichtig, wenn es darum geht die Bereiche unter besonderen Schutz zu stellen. Oft erschließt sich die Ausdehnung einer archäologischen Stätte erst nach Jahren dann, wenn es Witterung und Bodenbearbeitung zulassen. Der Zufall ist hier König der Erkenntnis.

Mein persönliches "highlight" in diesem Jahr ist neben zahlreichen Pfeilspitzen, Dechselfragmenten, Kratzern, Bohrern und neuen Erkenntnissen zu Ausdehnungen von Fundstellen vor allem der Fund einer römischen Münze des Kaisers Hadrian, vielleicht ein singuläres Relikt aus der Zeit der römischen Fernstraße die hier an Sonderbuch vorbei führte, aber vielleicht auch ein erstes Anzeichen dafür, dass die Römer vielleicht mehr hier hinterlassen haben könnten, möglicherweise auch in Form von Gebäuden in Holzbauweise, wie sie in diesem Jahr von der Neubautrasse der Autobahn auf der Alb bekannt geworden sind.    

Funde von Hl.Abend 2012 von links: jungneolithische Pfeilspitze, bifazial gearbeitet, Mitte  eine "Spitze" die ich nicht wirklich endgültig einordnen will, möglicherweise eine Sichel, bifaziell gearbeitet, dabei rechtslateral nur nach dorsal modifiziert. Die Modifikationen gelten in erster Linie einer spitzovalen Formgebung, Kriterien wie sie eher für die Zurichtung eines Projektils erscheinen. Rechts ein unilateral nach dorsal modifizierter Kratzer. 

rechts: Ein ähnliches Stück findet sich in der Jubiläumsschrift zur Sonderbucher 750Jahr-Feier aus der Sammlung Mollenkopf unter der Bezeichnung "Dolch".


Das nach ventral retuschierte Distalende, wohl Basis für eine Schäftung


Die Spitze wird vom Proximalende gebildet,
wie das für Projektile und Dolche typisch ist.
Der Schlagflächenrest blieb erhalten.