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Sonntag, 20. Oktober 2019

665. Post. Wer hat noch nicht?

Der Anbieter in Ehingen hat auch seine Fundmünzen eingestellt, falls man nicht selber suchen möchte. Ordnungswidrigkeiten im Zeitalter von Donald Trump und AfD...peanuts!
Interessant ist aber, dass er sich zumindest bei seinen Geschäften Sorgen um die "Aktuellen Gesetzesbestimmungen" macht. Immerhin von Gesetzen schon mal was gehört.







Metalldetektor Fisher F22 mit Karma Tiefenspule

Preis: 210 €

Details

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Ort:
89584 Baden-Württemberg - Ehingen (Donau)
Erstellungsdatum:
19.10.2019
Anzeigennummer:
1xxx4074612
00110

Beschreibung

Verkaufe hier meinen treuen Fisher F22 Metalldetektor.
Er hat mit tolle Funde beschert und jetzt habe ich mir ein besseren zugelegt :-).
ca. 3 Jahre alt
grössere Karma Tiefenspule
natürlich gebrauchter Zustand

Versand möglich, Paypal bevorzugt.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesbestimmungen folgender Hinweis:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme von Privat an Privat.

Laut des neuen EU-Rechts muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion / unter jeder Online-Verkaufsanzeige stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware - hiermit schließe ich dies aus.

Und das kommt gar nicht so selten vor:





Suche Felder,Wiesen,Wälder für Metalldetektor

Preis: VB

Details

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Ort:
89077 Baden-Württemberg - Ulm
Erstellungsdatum:
10.08.2019
Anzeigennummer:
1xxx871299
00100

Beschreibung

Hallo,ich suche im Raum Ulm Felder,Wiesen und Wälder auf denen ich meinem Hobby mit Metalldetektor nachgehen kann.Gern suche ich auch ihre verloren gegangenen Metallgegenstände wieder.Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Mit freundlichen Grüßen



Freitag, 6. September 2019

664, Leserbrief im "Südfinder" vom 21.08.2019


Zwei Leserbriefe gingen dazu ein: 


Der Artikel im Südfinder ist für mich nicht nachvollziehbar. Die ausstehenden Entscheidungen zu einem von der Stadt Schelklingen direkt vor dem Hohle Fels geplanten Neubau, um den "Ansturm an Touristen" in Empfang nehmen zu können, wird zum Aufreger. Die Ernennung zum Weltkulturerbe bringt auch und gerade Auflagen und es geht um Schutz der Fundstelle, der primären Quellen. "Die Stadt", u.a. im Namen des ehemaligen Bürgermeisters ist voll Hader und Schelte für die Kommission und die Denkmalpflege und alle politischen Gremien, außer dem eigenen Stadtrat. Der Geist, der in dem genannten Artikel durchschien, wirkte auf mich wie die frühen Stiftungen von Kirchen und das mittelalterliche Eigenkirchenrecht (Wir wollen den Welterbetitel, aber selber weiter alleine bestimmen). Mit dem Welterbetitel wurde auch die Verantwortung auf weitere Schultern gelegt, was der Bedeutung der paläolithischen Fundstelle gerecht wird. Mit dem Titel kamen die Auflagen, die als Teil des Schutzes verstanden werden müssen. Der Stadt und ihren Vertretern würde ich wünschen, dass das Bewusstsein wächst und die Verantwortung um das Erbe größer ist als die Sorge darum, wo Besucher sich künftig erleichtern können. Die gesamte Infrastruktur, die in Blaubeuren um das Kulturerbe geschaffen wurde, braucht keine Zweitausführung in dieser prominenten Lage. Da sind die Sünden bereits in Form einer Kläranlage in Sichtweite ausreichend ausgeführt worden und bedürfen keiner Erweiterung. So gesehen war es für das Welterbe ein Segen, dass hier in der Vergangenheit kein Geld für Bauprojekte vorhanden war.  Geld in Verbindung mit Größenideen oder provinzieller Egomanie könnte hier nur weiteren Schaden anrichten und die Höhle möge davor bewahrt werden!

Eine objektive Betrachtung kommt ohne Seitenhiebe auf Akteure und Planer aus. Wenn aber ein Bauprojekt wichtiger wäre als das Welterbe selbst, könnte man auf die Idee kommen, dass hier provinzielle Wichtigtuerei die Regie führen möchte und davon gibt es schon genug Kultstätten. Die Fundstätte prägt das Profil. Das ist seit ein paar Tausend Jahren fertig.

Aus dem Text zur Ernennung:

Die Höhlen, die sie umgebende Landschaft und insbesondere die einzigartigen dort gemachten Funde von Mensch- und Tierfiguren und Musikinstrumenten aus Elfenbein sind einzigartige Zeugnisse einer vorgeschichtlichen (mobilen) Jäger- und Sammlergesellschaft. Das Welterbe umfasst insgesamt sechs Höhlen in der Schwäbischen Alb, drei im Achtal (Hohler Fels, Sirgenstein und Geißenklösterle) und drei im Lonetal ( Vogelherd, Bockstein und Hohlenstein-Stadel ).

Nicht neu, und vor dem Antrag bekannt: Der Managementplan für Welterbestätten:: 
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-06/Managementplaene_Welterbestaetten.pdf

Darin wird unter 5.3.4. angeführt:

"5.3.4 Tourismusdruck.  Der Tourismus in Welterbestätten ist eine Chance, sofern er das öffentliche Bewusstsein für deren grenzübergreifende Bedeutung und für deren Schönheit fördert und die wirtschaftlichen Einkünfte zur Erhaltung und Pflege beitragen. Der Tourismus kann Schaden anrichten, wenn zu definierende Kapazitäten überschritten werden und wenn Folgeeinrichtungen und Verkehr die Authentizität und Integrität der Welterbestätte in ihrem räumlichen Kontext bedrohen. Es muss deshalb ermittelt werden, wie viel touristische Nutzung eine Welterbestätte verträgt, welche Infrastruktur hiermit verbunden ist und welche Grenzen der touristischen Entwicklung und Vermarktung zu setzen sind. Falls ein Tourismuskonzept oder Ähnliches besteht, sollte dieses in Kurzfassung dargestellt werden. Konzepte zur Besucherlenkung sollten dabei frühzeitig sowohl in den Masterplan als auch in den Managementplan integriert werden." Die Managementpläne gehen detailliert auf alle Auflagen wie Umfeld und Sichtachsen ein. Eine Planung daran vorbei kann keine Chance auf Umsetzung erwarten.

UNESCO Weltkulturerbe

in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegen drei archäologische Weltkulturerbestätten: die Höhlen mit der Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb, die Pfahlbauten am Bodensee und in Oberschwaben und der römische Limes.
Die Aufnahme der Fundplätze auf die Welterberliste der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist vor allem ein Auftrag zu ihrem besonderen Schutz. Grundsätzlich gehören nur die Fundstätten selbst zum Welterbe, nicht die daraus geborgenen Objekte.

Donnerstag, 30. Mai 2019

663. Fundverschleppung und schädlicher Egoismus

Aus gegebenem Anlass ein Wort zu unserem archäologischen Erbe auf unseren Fluren in Sonderbuch:

Seit einiger Zeit lassen sich auf den Feldern um Sonderbuch, insbesondere auf dem Schlaghau deutliche Spuren einer systematischen Begehung erkennen, die mit Fundverschleppung einhergeht.

Nicht umsonst lautet der Profiltext meines blogs so:

Täglich verschwinden unbemerkt ungezählte primäre Geschichtsquellen in unseren Fluren- auch durch unreflektiertes Sammeln, das nicht mit dem Denkmalschutz vernetzt ist. Lesefunde sind Teile aus dem Gesamtkontext dieser Quellen, deren Erfassung unter Einhaltung von archäologischen Standards erfolgen muss, es sind Mosaiksteine im Gesamtkontext eines Befundes und deshalb von Bedeutung. Tragen Sie nicht zur Fundverschleppung bei. Melden Sie Ihre zufälligen Funde der zuständigen Denkmalbehörde und helfen Sie mit, unser gemeinsames Kulturerbe zu schützen. Weiter helfen Ihnen im Regierungspräsidium Tübingen die Denkmalpflege, Alexanderstraße 48, 72016 Tübingen, Telefon: 07071 / 757-0. oder auch einschlägige Vereine, Museen und Ehrenamtlich Beauftragte vor Ort


Am 30.5.2019 konnte ich eine Dame mittleren Alters auf unseren Denkmalflächen antreffen und sprach sie an. Sie definiert für sich ein Recht zu Lernzwecken die archäologischen Lesefunde nach Hause, mit nach Gerhausen zu nehmen, wenn die Ortsangabe denn stimmt und die Funde zu waschen und zu studieren. Sie wolle lernen. Für sich. Gemeldet seien die Funde nicht. Sie definierte ein moralisches Recht für sich persönlich...aus der Tatsache, dass die Funde durch die Landmaschinen zerstört werden, wenn Sie sie nicht mitnimmt. Hier sind Diskussionen überflüssig, da hier deutlich der Habitus des Schatzsuchers erkennbar durchschlägt, der Wert auf den Einzelfund und dessen Vollständigkeit legt und keinen wissenschaftlichen Ansatz vertritt. Hier möchte jemand seine Rolle als Retter von Kulturgut verstehen und missachtet dafür auch mehrere Gesetze. Denkmalschutz ist nicht so etwas wie die Wisssenschaft des Spatens. Verteilungen von Funden in der Fläche beantworten Fragen, ein Einzelfund selten. Ein Einzelfund, auch ein vom Pflug zerschlagener dort wo er herkommt und hingehört hat in jedem Falle mehr Aussagekraft, als ein verschleppter, der der Wissenschaft und der Denkmalpflege vorenthalten wird. Aber dem Denkmalschutz und der Archäologie geht es da heute wie in vielen anderen Bereichen auch: Der Einzelne stellt sich mit seiner Meinung über die Wissenschaft und auch über Gesetzmäßigkeiten und Gesetze...
 Betreten verboten! § 44 Landesnaturschutzgesetz und § 2, 20-23 Denkmalschutzgesetz in
 Einheit mit § 965 BGB in Einheit mit § 246 StGB? Besser nicht! 

Ich bin als Ehrenamtlich Beauftragter daran interessiert, dass wenn Funde schon aus ihrem Kontext gerissen werden, nachvollziehbar bleibt wo sie herkommen, möglichst mit genauen Fund- und Geodaten  und auch wo sie verbleiben. Aus dem Zusammenhang gerissene Funde fehlen nicht nur im Gesamtkontext, sie verlieren ohne diesen Kontext auch jeden wissenschaftlichen und archäologischen Wert. Nicht selten landen so anonymisierte Funde nach dem Tod der Sammler im Müll. Der schwarze Markt schützt seine Ware, ebenfalls nicht selten mit der Bezeichnung: "Aus alter Sammlung" und datiert die Anonymisierung in eine Zeit ohne Schutzgesetze um auf diese Art zu versuchen sie zu legalisieren. 

Bitte achten Sie mit darauf, dass das Erbe auf unseren Fluren nicht verschleppt wird und machen Sie Sammler darauf aufmerksam. Nicht umsonst bedarf die systematische Suche nach archäologischen Funden in aller Regel einer Genehmigung, die auch das Denkmalschutzgesetz in Baden Württemberg regelt:

6. ABSCHNITT
Fund von Kulturdenkmalen


§ 20
Zufällige Funde

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.
(2) Das Landesamt für Denkmalpflege und seine Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen.
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen.


§ 21
Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.


§ 22
Grabungsschutzgebiete

(1) Die untere Denkmalschutzbehörde ist ermächtigt, Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen, durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten zu erklären.
(2) In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, nur mit Genehmigung vorgenommen werden. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unberührt.

Bei dem von der Dame heute begangenen Gelände handelt es sich um ein eingetragenes Bodendenkmal. Das regelt § 2 des Denkmalschutzgesetzes:
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
in der Fassung vom 6. Dezember 1983

§ 2
Gegenstand des Denkmalschutzes

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.


§ 23
Schatzregal

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.


Leider wecken wissenschaftliche Veröffentlichungen, oft und aus nachvollziehbarem Grund auch in Verbindung mit Karten Begehrlichkeiten, also den Wunsch selbst solche Artefakte zu besitzen und in heimischen Vitrinen zu horten. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Wissenschaft zu dienen, auch ohne Studium und Ausbildung und um etwas zu lieben, muss man es nicht besitzen. Archäologen sind keine Schatzsucher, die ausschließlich nach Matthias Jung "ihre hedonistischen Interessen in der Verlängerung infantiler Schatzbildungswünsche verfolgen." Sammelwut resultiert nur allzu häufig aus falsch verstandenen oder individuell ausgelegten Archäologiebegriffen.


Ich habe die Dame auf die Nachforschungsgenehmigung nach §21 DSchG hingewiesen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß §27 DSchG, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren liegt bei den Unteren Denkmalschutzbehörden.
Wer darüber hinaus Funde nicht meldet, begeht eine Fundunterschlagung. Das ist ein Straftatbestand, der über die Regelungen im Denkmalschutz hinausgeht.

siehe auch: warum hier jeder zum Archäologen und Abenteurer werden möchte...oder Schliemann lässt grüßen:
https://archaeologik.blogspot.com/2019/04/schliemann-und-sein-erbe-die.html

Das Problem ist nicht neu:
https://www.blogger.com/blogger.g?blogID=5486790017099944322#editor/target=post;postID=7032780347773100450;onPublishedMenu=overviewstats;onClosedMenu=overviewstats;postNum=57;src=postname

Dabei kann doch jeder heute Tante Google fragen: 


Auch ohne dass eine in die Denkmalliste eingetragene Fläche auf einem Feld vorliegt, gilt auch folgendes Gesetz:

Landwirtschaftliche Flächen unterliegen nach § 44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot:
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres
Das Betretungsverbot gilt immer und zwar unabhängig davon, ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat oder nicht. Er darf sein Grundstück zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen oder bei Beweidung einzäunen, muß es aber nicht.
Höhere und untere Denkmalschutzbehörden und die Ortsverwaltung, sowie der Pächter des Ackers sind über den Vorfall informiert worden. Schade, dass gerade bei vorgegebenem Interesse für die primären Geschichtsquellen letztlich keine Einsicht für die Notwendigkeit des Schutzes der Denkmalflächen vorhanden war und die Rolle, die man im Ehrenamt hier gezwungen wird einzunehmen, ist nicht angenehm. An erster Stelle steht der Denkmalschutz, für den ich eintrete, das heißt den möglichst unveränderten Erhalt der primären Quellen. Nicht zu verwechseln mit der Archäologie, die diese Quellen ebenfalls zunehmend durch wenig bis nicht invasive Methoden auswertet und erschließt. Archäologie im Sinne einer Grabung kommt immer zum Schluss, wenn erhaltende Maßnahmen nicht mehr ausreichen oder aus anderem Grund geboten sind. Auf Hobbyarchäologen kann die Denkmalpflege also weitgehend verzichten. 




Nachbemerkung/Edit.: Die Ortsverwaltung hat sich nicht dazu positioniert. Auch das ein neues Phänomen. Der Bitte meine Sorgen im örtlichen Mitteilungblatt zu veröffentlichen, wurde nicht entsprochen.

Freitag, 22. März 2019

660. Post. Treffen der Ehrenamtlich Beauftragten im Regierungsbezirk Tübingen

Das gemeinsame Jahrestreffen der Ehrenamtlichen Bauftragten und Metallsondengänger...

im Auftrag der Archäologischen Denkmalpflege im Regierungsbezirk Tübingen fand am Samstag, den 16. März 2019 in Unlingen im Feuerwehrhaus statt. 
Nach der Begrüßung durch Dr. Doris Schmid wurden die personellen Veränderungen und neuen Zuständigkeiten im Bezirk bekannt gemacht.
Danach folgte ein kleiner Vortrag über die Anwendungen im Zuge von Baugenehmigungsverfahren und es ging um Erfahrungen mit dem Fundmeldungsformulear von 2018 durch Herrn Heise.
Der Morgen ließ genug Raum für den allgemeinen Austausch, gab die Gelegenheit für Erfahrungsberichte und Fragen, außerdem bestand die Möglichkeit, kleine, ausgewählte Fundkomplexe mitzbringen und vorzustellen, wovon jedoch nur sehr wenig Gebrauch gemacht wurde.
Kleiner Fundkomplex

Büchertisch und Austausch


Funde aus Unlingen. "Heimatmuseum en miniature"







Alpenpanorama vom Bussen aus





Scherbenauge sei wachsam! Obwohl das Plateau stark mittelalterlich überprägt ist, gibt es von den Flanken des Bussen frühgeschichtliche Lesefunde. Da kann man an einem Maulwurfshügel nicht so ohne Weiteres vorbeigehen...




Nekropole in der Nähe des Bussen







Nach einer Mittagspause und einem gemeinsamen Mittagessen auf dem Bussen konnte man sich bei herrlichem Blick auf das komplette Alpenpanorama mit dem archäologischen Umfeld vertraut machen. Danach bestand noch die Gelegenheit sich ein nahegelegenes Grabhügelfeld anzuschauen. Die Grabhügel liegen geschützt im Wald und beeindrucken mit ihrer immer noch enormen Höhe und großen Durchmessern. Da von der Nekropole so gut wie keine Funde bekannt sind, beflügelte das die Phantasie der Teilnehmer und spornte für das Kommende im Ehrenamt an.

Highlights des Tages: Überraschend angenehmes Kollegium, Begegnungen mit der Landesarchäologie auf Augenhöhe und Unerwartete Informationen am Rande. So zum Beispiel scheint das offizielle Sonderngängerwesen eine Metamorphose der Professionalisierung zu durchlaufen, interessanterweise schon im Vorfeld der Schulungen. Viele sind berufen, aber wenige sind auserwählt? Wir werden sehen, wie sich das weiter entwickelt und was von den ursprünglichen Motiven der Einbindung von Sonderngängern übrig bleiben wird. 

Samstag, 23. Februar 2019

659. Feldbegehungen und Einzelfundeinmessungen, Fundmeldungen & Co.

https://www.academia.edu/38386956/Wie_viele_Fundmeldungen_braucht_das_Land_Arch%C3%A4ologische_Denkmalpflege_2_2019_144-168?fbclid=IwAR2HzHahJjcqxelIRhHydpbFAfewPE7QAvKno05gOst8UDXqnjOHyLvmsoc

Manche Wissenschaftler sagen: Unnötig, uneffektiv, unreflektiert.

658. Post. Eine "neue" Spitze.

Von einem Acker, der genau in diesem Bereich paläolithische Funde freigab: Neue Spitze aus eventuell paläolithischem Kontext.

Die Dorsalseite mit Kortexrest

Dorsalseite

Ventralseite



Ventralseite


unten lag der Schlagflächenrest und der Bulbus ( retuschiert) 


Frühjahr 2019. Ein vergleichbarer Fund ist noch in Bearbeitung bei Benjamin Schürch, weshalb ein direkter Vergleich im Moment nicht vorgenommen werden kann. Bifaziell gearbeitet, bzw. Abschlag mit vorausgegangenen, dorsalen Ablösungen und Retuschen nach ventral und einer ventralen Ausdünnung an der "Basis", hier wurde der Bulbus entfernt. Grobe Spitze. 

Samstag, 5. Januar 2019

657. Post. Reintegration der Funde, und jetzt?

Nachdem die Bearbeitung von Teilen der Sammlung durch B.Schürch abgeschlossen ist, kommen die Artefakte erstmal zurück in die Sammlung.

Ich werde darauf achten, dass die bearbeiteten, ausgewerteten Artefakte nicht in der Sammlung erneut untergehen, sondern erkennbar bleiben und in Zukunft der Bachelor, bzw. Masterarbeit zugeordnet werden können.

Nachdem die Wissenschaft ihre Augen darauf gerichtet hatte, tragen nicht mehr alle Artefakte Fragezeichen, sondern Aufschriften auf den Fundtüten wie: Kombewa (eine im Mittelpaläolithikum angewandte Technik zur Ablösung einzelner Abschläge, welche vorzugsweise zur Cleaver- und Faustkeilanfertigung hergestellt wurden bzw. die Abschläge erleichterten die Herstellung flächensymmetrischer Geräte), oder Mesolithikum ( Eine Zeitstellung, die immer mehr vermutet, in vielen Einzelfunden auch in meiner Sammlung belegt, aber hier erstmals in einer Arbeit nachgewiesen wurde) .  Der Weg von belanglosen Lesefunden durch einen Laien zu einer professionellen Diagnostik, die auch den zartesten Vermutungen endlich Gewicht geben, ist damit konserviert. 

Schade, dass die Planung des Sonderbucher Ortsvorstehers,  die fortgeschrittene Forschung auch durch eine Ausstellung im Sonderbucher Rathaus der örtlichen Bevölkerung vorzustellen im Herbst 2018 nicht umgesetzt werden konnte. Die Bereitschaft der Denkmalpflege war gegeben. Leider scheiterte das Vorhaben an anderer Stelle. Das fehlende, öffentliche, lokale Interesse setzt so auch teilweise den weiteren Forschungen Grenzen. Für den Nachweis sind im Prinzip keine weiteren (Lese-)Funde notwendig. So bleibt die Ausstellung der Ascher Funde im Zusammenhang mit einem geplanten Heimatbuch im März 2017 erstmal die Ausnahme. Sicher hätten auch die Sonderbucher Landwirte wie die Ascher im letzten Jahr gerne gesehen, was sie hier seit Jahren unterstützen, aber es sollte nicht sein.