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Freitag, 6. September 2019

664, Leserbrief im "Südfinder" vom 21.08.2019


Zwei Leserbriefe gingen dazu ein: 


Der Artikel im Südfinder ist für mich nicht nachvollziehbar. Die ausstehenden Entscheidungen zu einem von der Stadt Schelklingen direkt vor dem Hohle Fels geplanten Neubau, um den "Ansturm an Touristen" in Empfang nehmen zu können, wird zum Aufreger. Die Ernennung zum Weltkulturerbe bringt auch und gerade Auflagen und es geht um Schutz der Fundstelle, der primären Quellen. "Die Stadt", u.a. im Namen des ehemaligen Bürgermeisters ist voll Hader und Schelte für die Kommission und die Denkmalpflege und alle politischen Gremien, außer dem eigenen Stadtrat. Der Geist, der in dem genannten Artikel durchschien, wirkte auf mich wie die frühen Stiftungen von Kirchen und das mittelalterliche Eigenkirchenrecht (Wir wollen den Welterbetitel, aber selber weiter alleine bestimmen). Mit dem Welterbetitel wurde auch die Verantwortung auf weitere Schultern gelegt, was der Bedeutung der paläolithischen Fundstelle gerecht wird. Mit dem Titel kamen die Auflagen, die als Teil des Schutzes verstanden werden müssen. Der Stadt und ihren Vertretern würde ich wünschen, dass das Bewusstsein wächst und die Verantwortung um das Erbe größer ist als die Sorge darum, wo Besucher sich künftig erleichtern können. Die gesamte Infrastruktur, die in Blaubeuren um das Kulturerbe geschaffen wurde, braucht keine Zweitausführung in dieser prominenten Lage. Da sind die Sünden bereits in Form einer Kläranlage in Sichtweite ausreichend ausgeführt worden und bedürfen keiner Erweiterung. So gesehen war es für das Welterbe ein Segen, dass hier in der Vergangenheit kein Geld für Bauprojekte vorhanden war.  Geld in Verbindung mit Größenideen oder provinzieller Egomanie könnte hier nur weiteren Schaden anrichten und die Höhle möge davor bewahrt werden!

Eine objektive Betrachtung kommt ohne Seitenhiebe auf Akteure und Planer aus. Wenn aber ein Bauprojekt wichtiger wäre als das Welterbe selbst, könnte man auf die Idee kommen, dass hier provinzielle Wichtigtuerei die Regie führen möchte und davon gibt es schon genug Kultstätten. Die Fundstätte prägt das Profil. Das ist seit ein paar Tausend Jahren fertig.

Aus dem Text zur Ernennung:

Die Höhlen, die sie umgebende Landschaft und insbesondere die einzigartigen dort gemachten Funde von Mensch- und Tierfiguren und Musikinstrumenten aus Elfenbein sind einzigartige Zeugnisse einer vorgeschichtlichen (mobilen) Jäger- und Sammlergesellschaft. Das Welterbe umfasst insgesamt sechs Höhlen in der Schwäbischen Alb, drei im Achtal (Hohler Fels, Sirgenstein und Geißenklösterle) und drei im Lonetal ( Vogelherd, Bockstein und Hohlenstein-Stadel ).

Nicht neu, und vor dem Antrag bekannt: Der Managementplan für Welterbestätten:: 
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-06/Managementplaene_Welterbestaetten.pdf

Darin wird unter 5.3.4. angeführt:

"5.3.4 Tourismusdruck.  Der Tourismus in Welterbestätten ist eine Chance, sofern er das öffentliche Bewusstsein für deren grenzübergreifende Bedeutung und für deren Schönheit fördert und die wirtschaftlichen Einkünfte zur Erhaltung und Pflege beitragen. Der Tourismus kann Schaden anrichten, wenn zu definierende Kapazitäten überschritten werden und wenn Folgeeinrichtungen und Verkehr die Authentizität und Integrität der Welterbestätte in ihrem räumlichen Kontext bedrohen. Es muss deshalb ermittelt werden, wie viel touristische Nutzung eine Welterbestätte verträgt, welche Infrastruktur hiermit verbunden ist und welche Grenzen der touristischen Entwicklung und Vermarktung zu setzen sind. Falls ein Tourismuskonzept oder Ähnliches besteht, sollte dieses in Kurzfassung dargestellt werden. Konzepte zur Besucherlenkung sollten dabei frühzeitig sowohl in den Masterplan als auch in den Managementplan integriert werden." Die Managementpläne gehen detailliert auf alle Auflagen wie Umfeld und Sichtachsen ein. Eine Planung daran vorbei kann keine Chance auf Umsetzung erwarten.

UNESCO Weltkulturerbe

in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegen drei archäologische Weltkulturerbestätten: die Höhlen mit der Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb, die Pfahlbauten am Bodensee und in Oberschwaben und der römische Limes.
Die Aufnahme der Fundplätze auf die Welterberliste der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist vor allem ein Auftrag zu ihrem besonderen Schutz. Grundsätzlich gehören nur die Fundstätten selbst zum Welterbe, nicht die daraus geborgenen Objekte.