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Sonntag, 1. August 2021

674. Post. Und wieder ein "Schatzsucher", direkt vor der Haustüre...

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Laut Angaben im Internet wurde das Gerät nur drei mal benutzt und auf direkte Anfrage sei damit nichts Unerlaubtes geschehen... Es ist schon bitter, dass wohl auch dieses Gerät wieder auf den Markt kommt und wohl auch weitere Male zum Einsatz kommen wird. Wenn es den eigenen Zuständigkeitsbereich in der Denkmalpflege berührt, eine immer wieder schmerzvolle Erfahrung. Der Verkäufer hat damit also "nichts Unerlaubtes" gemacht. Wäre mäßig interessant zu hören, wie er das definiert, aber wir haben die Argumente alle schon so oft und in Variationen gehört, dass es fast egal ist, welche eigene Wahrheit mal wieder für sich in Anspruch genommen wird. Selbst wenn der Vorsatz gegolten haben sollte nicht auf Denkmalflächen zu graben, woher kennt der Verkäufer denn diese Flächen? Ich kenne sie nicht alle und ein Einsatz ist nur mit Genehmigung möglich. Auch der geschulte "Sondler" muss sie in schriftlicher Form vorlegen können und kann auch dann nur mit Einverständnis des Grundstückeigentümers unter genauen Vorgaben suchen. Welche dies sind, erfährt der Sucher, dem eine Genehmigung eingeräumt werden kann auf den entsprechenden Schulungen, die ebenfalls eine zwingende Voraussetzung darstellen. Wo kein Kläger da kein Richter und wo kein Nachweis einer Grabung zu beweisen ist, sind meist auch der Denkmalpflege die Hände gebunden. Verkauf und Handel damit sind nicht verboten und Schäden am bekannten oder bisher unbekannten Denkmal stehen für kleines Geld und vergleichsweise geringem Risiko jedem offen. 

4 Kommentare:

  1. Leider ist das nur einer, von vielen.
    Die meisten haben auch nichts böses vor, aber trotzdem gehen sehr viele Funde für immer verloren.
    Sicher, ich habe auch im Garten mit der Suche angefangen. Aber dann habe ich mich über die rechtliche Lage informiert und mich gleich zur Schulung angemeldet. Denn nur so macht dieses tolle Hobby doch auch Spaß :-)

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    1. Es ist halt bitter, wenn man als ehrenamtlicher Denkmalpfleger im Gelände eindeutige Löcher vorfindet, wie ich vor zwei Jahren an unserer Viereckschanze und dann im nächsten Dorf mal wieder ein solches Angebot. Das geht unter die Haut und mir halt eben näher als das grundsätzliche, allgemeine überall auftretende Problem ... und es ist leider nicht zu verhindern. Von meiner eigenen Schulung hatte ich mir da auch mehr versprochen und letztlich prospektieren wir auf den überplanten, zu bebauenden Flächen mit Genehmigung und die nicht geschulten Leute ohne Genehmigung überall dort weiter, wo sie Lust darauf haben. Weil das so sinnlos ist und nicht zu mehr Schutz für die Denkmale führt, ist das auch für mich persönlich kein Weg mehr, den ich verfolge und eher nicht mehr ausübe.

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  2. Das kann ich sehr gut verstehen. Bei meinem letzten Auftrag habe ich von einem Landwirt erfahren das 2 Sondlern ebenfalls auf der Fläche unterwegs waren. Die Aufklärung, das es eigenlich illegal ist, war ihm völlig egal. Leider gibt es hier in Ehingen wenig Bauprojekte und das heißt warten und nochmals warten. Während andere ihr Hobby unerlaubt auf geschützten Flächen ausüben. Da kann man Deine Entscheidung gut verstehen.

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    1. Die Geschulten wurden ja wohl geschult, damit sie keinen Schaden (mehr) anrichten, aber es macht das Problem letztlich nicht kleiner.

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