Interessante Diskussion um das Faltblatt/ den flyer Baden-Württembergs über das Problem der "Raubgräber," das in vielen Foren teils heiß diskutiert wird. Hier ein Beispiel des wissenschaftlichen blogs ARCHAEOLOGIK:
von Dr. Rainer Schreg. (Bekannt im Blaubeurer Raum als Teilnehmer der survey um Sonderbuch und im Borgerhau.
http://archaeologik.blogspot.com/2011/07/faltblatt-raubgraber.htmlDas Faltbatt als Datei zum herunterladen:
http://www.denkmalpflege-bw.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/Flyer_Raubgraeber.pdf
Durch dieses Faltblatt wird auf sehr scharfe Weise die Gesetzeslage dar gelegt. Jedwede Nachforschung bedarf einer Genehmigung. Ob die Intentionen des Gesetzgebers so zielführend sind?
Meiner Meinung nach ein unglückliches Faltblatt, das alle Sondengänger, die in anderen Bundesländern mit der Denkmalpflege mit Nachforschungsgenehmigungen zusammen arbeiten, kriminalisiert. Aufklärung wäre eine bessere Alternative, die vielleicht zu mehr Verständnis und damit auch zu Akzeptanz der Belange des Denkmalschutzes führen könnte. Hier steht nur das Verbot im Vordergrund und kaum die Hintergründe.
(dies ist der 380. Einzelpost)
"Zerstörung mit amtlicher Erlaubnis:"
Der zweifellos wichtige Schutz der Bodendenkmäler und das Verteidigen derselben unter Strafandrohung bzw. die Aussicht auf hohe Geldstrafen versteht der Normalbürger allerdings schlecht, wenn er sieht, wie andernorts mit Bodendenkmälern um gegangen wird....(siehe link) ...Ein Untergang, der dem " Fortschritt" und der Wirtschaft geschuldet ist. Wie lange die Gebäude die entstehen sollen und deretwegen der vicus zerstört wird wohl existieren werden?
http://www.swp.de/hechingen/lokales/burladingen/Gewerbe-statt-Roemererbe;art5604,1361981
Auch in vielen Foren werden heftig Argumente aus getauscht. Durch manche Sondengänger wird selbst die landläufige Bezeichnung "Raubgräber" verhöhnt. Im juristischen Sinne ist ein Diebstahl kein Raub, da hier keiner Person mit Gewalt etwas entrissen wird. Die Gräben sind tief.
Meiner Meinung nach ein unglückliches Faltblatt, das alle Sondengänger, die in anderen Bundesländern mit der Denkmalpflege mit Nachforschungsgenehmigungen zusammen arbeiten, kriminalisiert. Aufklärung wäre eine bessere Alternative, die vielleicht zu mehr Verständnis und damit auch zu Akzeptanz der Belange des Denkmalschutzes führen könnte. Hier steht nur das Verbot im Vordergrund und kaum die Hintergründe.
(dies ist der 380. Einzelpost)
"Zerstörung mit amtlicher Erlaubnis:"
Der zweifellos wichtige Schutz der Bodendenkmäler und das Verteidigen derselben unter Strafandrohung bzw. die Aussicht auf hohe Geldstrafen versteht der Normalbürger allerdings schlecht, wenn er sieht, wie andernorts mit Bodendenkmälern um gegangen wird....(siehe link) ...Ein Untergang, der dem " Fortschritt" und der Wirtschaft geschuldet ist. Wie lange die Gebäude die entstehen sollen und deretwegen der vicus zerstört wird wohl existieren werden?
http://www.swp.de/hechingen/lokales/burladingen/Gewerbe-statt-Roemererbe;art5604,1361981
Auch in vielen Foren werden heftig Argumente aus getauscht. Durch manche Sondengänger wird selbst die landläufige Bezeichnung "Raubgräber" verhöhnt. Im juristischen Sinne ist ein Diebstahl kein Raub, da hier keiner Person mit Gewalt etwas entrissen wird. Die Gräben sind tief.
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