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Dienstag, 22. Juni 2021

669. Post. Schließung der Sonderbucher Steige gefährdet das archäologische Erbe.

Folgt auf "Umgepflügt" ( erkannt ) nun ÜBERPLANT und ZERSTÖRT?

Foto: Prof. Dr. Rainer Schreg.



https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-sonderbucher-steige-fuer-den-strassenverkehr-und-gegen-weitere-flaechenversiegel


Die Bodendenkmale um Sonderbuch werden in meinem blog ausführlich dargestellt und bekannt gemacht. Durch die derzeit geplanten, alternativen Streckenführungen zur Sonderbucher Steige sind nicht unerheblich viele, vor allem neolithische Siedlungsstellen betroffen. Außer den neolithischen Siedlungen würde bei einer Variante auch eine ausgedehnte Nekropole mit Großgrabhügeln tangiert. Abgesehen davon, dass der Erhalt der primären Quellen der Besiedlungsgeschichte unseres Raumes zu schützen und zu erhalten sind, steht es einer Stadt wie Blaubeuren, die Unesco - Welterbe als Aushängeschild benutzt, gut zu Gesicht, auch hier keine halben Sachen, keine Abstriche zu machen.

 Eine neue Streckenführung bedeutete hier nicht nur die Zerstörung der primären Quellen, also die Zerstörung dieses Erbes, auf das wir an anderer Stelle so stolz sind, sondern man muss in die öffentlich veranschlagten Kosten ehrlicher Weise auch die für vorangehenden archäologischen Untersuchungen (Ausgrabungen auf großen Teilen der Strecke im Vorfeld) in die Kalkulation einbeziehen. 

Hier ist die Zeit, die für diese Untersuchungen notwendig sein wird sicherlich genauso erheblich, in den Auswirkungen vielleicht noch erheblicher, wie die zu tragenden Kosten, wer immer sie letztlich trägt. Die Folgen verantworten wir alle, die wir das zulassen oder befürworten.

Die archäologischen Untersuchungen sind nur eine Fußnote bei den veranschlagten Kosten, die Zerstörung einer weitgehend intakten, vor allem neolithischen Fundlandschaft und ist in diesem Zusammenhang bisher den Planern und der Öffentlichkeit scheinbar entgangen. Der Kontext aus Siedlungen, Siedlungsdynamik und Rohstoffquellen ( anstehender Hornstein, also die kleinen "Bergwerke") ist noch nahezu ungestört und sollte möglichst geschützt werden. Was ist uns unser Erbe jenseits der Touristenströme wert? Zählt nur das Erbe, das mit großen Parkplätzen und mit Eintrittsgebühren erschlossen werden kann?

Wo einst, erstmals wohl vor 3500 Jahren die Häuser der ersten Bauern unseres Raumes standen, soll bald der Schwerlastverkehr rollen?


Nicht nur das Neolithikum, auch das Paläolithikum, die Hinterlassenschaften der Neandertaler und der kunstschaffenden, ersten modernen Menschen könnten in Gefahr sein. Sicher gefährdet ist  auch ein Flurstück mit Großgrabhügeln. 


Von einer Variante der neuen Streckenführung besonders betroffen wäre die stichbandkeramische Siedlung auf dem "Grund" beim Aussiedlerhof. Hier fanden bereits Sondagen statt, die letztlich das Ausmaß des betroffenen Geländes erkennen ließ. 





Es ist noch nicht lange her, da standen die steinzeitlichen Denkmale noch im Fokus der Forschung. Sorgen wir dafür, dass sie nicht großflächig in Gefahr geraten! Zeichnen Sie die Petition zum Erhalt der Steige! 


Übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung für das Erbe der Menschheit. Es hat den größtmöglichen Schutz verdient. Es sind die frühesten Zeugnisse unseres menschlichen Seins, die wir nicht nur in Büchern und Museen, sondern im Original erhalten sollten. 


Umgepflügt...kommt jetzt Überplant und endgültig Zerstört?

Zeichnen auch Sie die Petition gegen die Zerstörung des archäologischen Erbes.  

https://www.swp.de/suedwesten/landkreise/alb-donau/Sonderbuch-Steige-Blaubeuren-Verkehr-Petition-57574359.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwAR1uTQj4EzVRQOhuWS3YXbIai5yDKyrAPAtaV4Ae6tx0Hik_9AjMJZv7vTY#Echobox=1624207908



Impressionen der Ausgrabungen vom Grund 2007


Stichbandkeramik vom Sonderbucher Grund. 




Einzelfunde mit Geodaten...

...von den Oberflächen der betroffenen Flurstücke.

Einzeleinmessungen. Einzelfunde aus dem überplanten Bereich. Lesefunde von den Oberflächen.
Auch stark patinierte Stücke, die sich später oftmals als paläolithisch erwiesen, konnten aus dem überplanten Areal geborgen werden. Das liegt teilweise an einer Rohmaterial - Lagerstätte aus anstehendem Hornstein und das über viele Generationen ausgebeutet worden sein muss. 

https://deref-web.de/mail/client/PcL1thZMSuY/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Fblaubeuren9.klik.de%2Fris%2FV_20210616_084117_K%25207406%2520Blaubeuren%2520-%2520Sonderbuch%2520Sonderbucher%2520Steige%2520Information%2520z.pdf

Nach der Fundlegende, was den eingetragenen Bodendenkmalen entspricht, sind meiner Meinung nach mindestens folgende Flurstücke bei zwei favorisierten Varianten, die nahe an Sonderbuch vorbeiführen betroffen: Flurstücknummern: 258, 259, 261, 262,315, 331, 320, 381, 380, 379, 378, 1230, 1229, 1228, 1227, 1225, 1224, 1223, 1234, 1235. Eine dem Bau vorangehende Untersuchung ist somit aus meiner Sicht angezeigt, eine baubegleitende Beobachtung ohnehin, da weitere, bislang unerkannte Fundstellen nicht auszuschließen sind, so gibt es beispielsweise im Bereich Grund römische Münzfunde und im Einmündungsbereich in die Straßenverbindung zwischen Asch und Sonderbuch nach der Literatur auch einen keltischen Münzfund. Auf dieser West - Ost Achse verläuft auch eine römische Fernstraße, von der angenommen wird, dass sich das "Ulmer Sträßle" noch heute mit dem Verlauf in der östlichen Fortsetzung deckt. An der von Sonderbuch am weitesten vorbeiführenden in Asch mündenden Variante ist eine Nekropole bekannt, zu der auch die Grabhügel im Wasserbuch gehören. 

An welcher Stelle vor Sonderbuch auch immer die Einmündung erfolgen soll, können erkannte - und allein über Oberflächenfunde noch nicht erkannte Fundstellen betroffen sein. Da die Fluren erst durch die intensive Landwirtschaft und kolluviale, bodenbildende Prozesse das Gelände nivelliert haben, sind überall "Überraschungen" durch tiefere Eingriffe möglich. Nicht immer liegen die in Kolluvien verlagerten Funde auch dort, wo sie ursprünglich abgelegt wurden und nur in tieferen Schichten finden sie sich noch in situ. Beit der Grabung im "Grund" konnten stark und sicher überlagerte Siedlungsstrukturen gefunden werden, die nicht durch besonders auffällig viele Oberflächenfunde angezeigt wurden. Eine archäologische Untersuchung bzw. Beobachtung müsste wohl deshalb den gesamten Streckenverlauf ganz flächig und ausnahmslos einbeziehen. 

Auch das Lesefundaufkommen in der betroffenen Feldflur bricht nicht ab. Mittelneolithische Pfeilspitze mit konkaver Basis vom Juni 2021. Es werden jedoch nur noch gezielt Einzelfunde eingemessen und aufgenommen, in der Regel nur  modifizierte Artefakte wie diese Pfeilspitze und essentielle Stücke, wie z.B. eindeutig paläolithische Artefakte. 

Siehe auch: 

https://deref-web.de/mail/client/LLZeW1oYVNs/dereferrer/?redirectUrl=https%3A%2F%2Farchaeologik.blogspot.com%2F2021%2F06%2Feine-marode-albsteige.html

auf Archaeologik, das Wissenchaftsblog des Jahres 2015, von Prof. Dr. Rainer Schreg.
Professor Claus Joachim Kind und Professor Lynn Fisher bei der Grabung im Sonderbucher "Grund".


Zur Straßenplanung und dem dazu notwendigen Verfahren siehe auch:
 https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt4/ref44/   
im Netz: beim zuständigen Referat 44 in BW.

Das "Blaumännle" beleuchtet die denkmalpflegerischen Belange erstmals am 02.07.2021

Auf der Kuppe schneidet jetzt schon der im übrigen hochfrequentierte Feldweg einen Großgrabhügel, der bei Neuplanung ganz abgeht.

Die öffentlich bekannt gemachten Planungsvarianten. 

Die Südwest-Presse beleuchtet die denkmalpflegerischen  Belange erstmals am 02.07.2021





Samstag, 3. April 2021

668. Post.Sammlung wieder zurück in Blaubeuren - Sonderbuch.





Die 
letzten Artefakte sind jetzt zurückgekehrt. 

Mit der Rückgabe der letzten mittelpaläolithischen Funde ist nunmehr die Sammlung wieder vollständig und abgeschlossen. Dank an Professor Müller- Beck, der meine mittelpaläolithischen Funde zuerst in der Hand hatte, Professor Conard, ganz besonders Herrn Professor  H. Floss und nicht zuletzt Benjamin Schürch und Dr. Doris Schmid, Rainer Schreg, Corinna Knipper,  Lynn Fisher, Frieder Klein, Reiner Kreutle, Claus Joachim Kind, Dr. H. Schlichtherle, Christian Fuchs, Markus Siegeris und alle, die sich für die Funde bis heute interessiert und mich in meinem Laienwissen weiter gebracht haben. 





Vielen Dank für Ihr jahrelanges Interesse und ihre Aufmerksamkeit! Die wissenschaftliche Forschung hat im Allgemeinen kein besonders großes Interesse an Oberflächenfunden und konzentriert sich sehr viel intensiver auf Funde, die aus einer Stratigrafie, aus einer datierbaren Schichtenabfolge, die immer mit einer relativen und oft mit einer absoluten Chronologie verbunden sind. Die Neuplanung der Verbindungsstraße zwischen Blaubeuren und Sonderbuch auf bislang weitgehend ungestörter Flur zeigt allerdings, dass die Funde auf den Oberflächen oft schon die letzte Impression etwa einer Freilandstation sein können, zumal die Funde aus diesen Kolluvien sich kaum mehr am ursprünglichen Ort ihrer Ablage befinden. Die Belege sind deshalb wenn auch anders zu gewichten endlich und durch die Landwirtschaft und vor allem unberechenbare Bauvorhaben stetig in Gefahr. Oberflächensammlungen, wenn sie unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgenommen werden, können also sinnvoll sein und ebenso sehr viel über die Entwicklung einer Kulturlandschaft verraten.



Alles hat sich wieder eingefunden, teils mit, teils ohne endgültige Auswertung.


Mittwoch, 21. Oktober 2020

667. Post. Open Air Occupations in a Cave Dominated Archaeological Landscape. New Perspectives on te Paläolithic of the Swabian Jura?



 https://www.academia.edu/35208241/Floss_et_al_2017_Open_Air_Occupations_in_a_Cave_Dominated_Archaeological_Landscape_New_Perspectives_on_the_Palaeolithic_of_the_Swabian_Jura?email_work_card=reading-history


Fast alles ist wieder Zuhause.
 Die Funde aus dem Mittelpaläolithikum fehlen
 noch in der Sammlung: Letztlich über das Ehrenamt 
Eigentum der Landesdenkmalpflege.




Sternstunden der Feldbegehung: Freilandstationen des Neandertalers
und des aufgehenden Jungpaläolithikums.
Stichel aus dem Aurignacien

Werkzeuge der ersten Albbewohner, vor dem modernen Menschen.


Das Ziel meiner Prospektionen:
Nachweis für das Mittelpaläolithikum im Freiland.
Das Ergebnis: Funde noch nicht zurückgekehrt.

https://www.academia.edu/32982013/Wippingen_Sonderbuch_a_new_open_air_site_in_the_Swabian_Jura?email_work_card=view-paper


Sonntag, 20. Oktober 2019

665. Post. Wer hat noch nicht?

Der Anbieter in Ehingen hat auch seine Fundmünzen eingestellt, falls man nicht selber suchen möchte. Ordnungswidrigkeiten im Zeitalter von Donald Trump und AfD...peanuts!
Interessant ist aber, dass er sich zumindest bei seinen Geschäften Sorgen um die "Aktuellen Gesetzesbestimmungen" macht. Immerhin von Gesetzen schon mal was gehört.







Metalldetektor Fisher F22 mit Karma Tiefenspule

Preis: 210 €

Details

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Ort:
89584 Baden-Württemberg - Ehingen (Donau)
Erstellungsdatum:
19.10.2019
Anzeigennummer:
1xxx4074612
00110

Beschreibung

Verkaufe hier meinen treuen Fisher F22 Metalldetektor.
Er hat mit tolle Funde beschert und jetzt habe ich mir ein besseren zugelegt :-).
ca. 3 Jahre alt
grössere Karma Tiefenspule
natürlich gebrauchter Zustand

Versand möglich, Paypal bevorzugt.

Aufgrund der aktuellen Gesetzesbestimmungen folgender Hinweis:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung und Rücknahme von Privat an Privat.

Laut des neuen EU-Rechts muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion / unter jeder Online-Verkaufsanzeige stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein ganzes Jahr für die verkaufte Ware - hiermit schließe ich dies aus.

Und das kommt gar nicht so selten vor:





Suche Felder,Wiesen,Wälder für Metalldetektor

Preis: VB

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Ort:
89077 Baden-Württemberg - Ulm
Erstellungsdatum:
10.08.2019
Anzeigennummer:
1xxx871299
00100

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Hallo,ich suche im Raum Ulm Felder,Wiesen und Wälder auf denen ich meinem Hobby mit Metalldetektor nachgehen kann.Gern suche ich auch ihre verloren gegangenen Metallgegenstände wieder.Ich freue mich auf Ihre Nachricht.Mit freundlichen Grüßen



Freitag, 6. September 2019

664, Leserbrief im "Südfinder" vom 21.08.2019


Zwei Leserbriefe gingen dazu ein: 


Der Artikel im Südfinder ist für mich nicht nachvollziehbar. Die ausstehenden Entscheidungen zu einem von der Stadt Schelklingen direkt vor dem Hohle Fels geplanten Neubau, um den "Ansturm an Touristen" in Empfang nehmen zu können, wird zum Aufreger. Die Ernennung zum Weltkulturerbe bringt auch und gerade Auflagen und es geht um Schutz der Fundstelle, der primären Quellen. "Die Stadt", u.a. im Namen des ehemaligen Bürgermeisters ist voll Hader und Schelte für die Kommission und die Denkmalpflege und alle politischen Gremien, außer dem eigenen Stadtrat. Der Geist, der in dem genannten Artikel durchschien, wirkte auf mich wie die frühen Stiftungen von Kirchen und das mittelalterliche Eigenkirchenrecht (Wir wollen den Welterbetitel, aber selber weiter alleine bestimmen). Mit dem Welterbetitel wurde auch die Verantwortung auf weitere Schultern gelegt, was der Bedeutung der paläolithischen Fundstelle gerecht wird. Mit dem Titel kamen die Auflagen, die als Teil des Schutzes verstanden werden müssen. Der Stadt und ihren Vertretern würde ich wünschen, dass das Bewusstsein wächst und die Verantwortung um das Erbe größer ist als die Sorge darum, wo Besucher sich künftig erleichtern können. Die gesamte Infrastruktur, die in Blaubeuren um das Kulturerbe geschaffen wurde, braucht keine Zweitausführung in dieser prominenten Lage. Da sind die Sünden bereits in Form einer Kläranlage in Sichtweite ausreichend ausgeführt worden und bedürfen keiner Erweiterung. So gesehen war es für das Welterbe ein Segen, dass hier in der Vergangenheit kein Geld für Bauprojekte vorhanden war.  Geld in Verbindung mit Größenideen oder provinzieller Egomanie könnte hier nur weiteren Schaden anrichten und die Höhle möge davor bewahrt werden!

Eine objektive Betrachtung kommt ohne Seitenhiebe auf Akteure und Planer aus. Wenn aber ein Bauprojekt wichtiger wäre als das Welterbe selbst, könnte man auf die Idee kommen, dass hier provinzielle Wichtigtuerei die Regie führen möchte und davon gibt es schon genug Kultstätten. Die Fundstätte prägt das Profil. Das ist seit ein paar Tausend Jahren fertig.

Aus dem Text zur Ernennung:

Die Höhlen, die sie umgebende Landschaft und insbesondere die einzigartigen dort gemachten Funde von Mensch- und Tierfiguren und Musikinstrumenten aus Elfenbein sind einzigartige Zeugnisse einer vorgeschichtlichen (mobilen) Jäger- und Sammlergesellschaft. Das Welterbe umfasst insgesamt sechs Höhlen in der Schwäbischen Alb, drei im Achtal (Hohler Fels, Sirgenstein und Geißenklösterle) und drei im Lonetal ( Vogelherd, Bockstein und Hohlenstein-Stadel ).

Nicht neu, und vor dem Antrag bekannt: Der Managementplan für Welterbestätten:: 
https://www.unesco.de/sites/default/files/2018-06/Managementplaene_Welterbestaetten.pdf

Darin wird unter 5.3.4. angeführt:

"5.3.4 Tourismusdruck.  Der Tourismus in Welterbestätten ist eine Chance, sofern er das öffentliche Bewusstsein für deren grenzübergreifende Bedeutung und für deren Schönheit fördert und die wirtschaftlichen Einkünfte zur Erhaltung und Pflege beitragen. Der Tourismus kann Schaden anrichten, wenn zu definierende Kapazitäten überschritten werden und wenn Folgeeinrichtungen und Verkehr die Authentizität und Integrität der Welterbestätte in ihrem räumlichen Kontext bedrohen. Es muss deshalb ermittelt werden, wie viel touristische Nutzung eine Welterbestätte verträgt, welche Infrastruktur hiermit verbunden ist und welche Grenzen der touristischen Entwicklung und Vermarktung zu setzen sind. Falls ein Tourismuskonzept oder Ähnliches besteht, sollte dieses in Kurzfassung dargestellt werden. Konzepte zur Besucherlenkung sollten dabei frühzeitig sowohl in den Masterplan als auch in den Managementplan integriert werden." Die Managementpläne gehen detailliert auf alle Auflagen wie Umfeld und Sichtachsen ein. Eine Planung daran vorbei kann keine Chance auf Umsetzung erwarten.

UNESCO Weltkulturerbe

in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg liegen drei archäologische Weltkulturerbestätten: die Höhlen mit der Eiszeitkunst auf der Schwäbischen Alb, die Pfahlbauten am Bodensee und in Oberschwaben und der römische Limes.
Die Aufnahme der Fundplätze auf die Welterberliste der UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist vor allem ein Auftrag zu ihrem besonderen Schutz. Grundsätzlich gehören nur die Fundstätten selbst zum Welterbe, nicht die daraus geborgenen Objekte.

Donnerstag, 30. Mai 2019

663. Fundverschleppung und schädlicher Egoismus

Aus gegebenem Anlass ein Wort zu unserem archäologischen Erbe auf unseren Fluren in Sonderbuch:

Seit einiger Zeit lassen sich auf den Feldern um Sonderbuch, insbesondere auf dem Schlaghau deutliche Spuren einer systematischen Begehung erkennen, die mit Fundverschleppung einhergeht.

Nicht umsonst lautet der Profiltext meines blogs so:

Täglich verschwinden unbemerkt ungezählte primäre Geschichtsquellen in unseren Fluren- auch durch unreflektiertes Sammeln, das nicht mit dem Denkmalschutz vernetzt ist. Lesefunde sind Teile aus dem Gesamtkontext dieser Quellen, deren Erfassung unter Einhaltung von archäologischen Standards erfolgen muss, es sind Mosaiksteine im Gesamtkontext eines Befundes und deshalb von Bedeutung. Tragen Sie nicht zur Fundverschleppung bei. Melden Sie Ihre zufälligen Funde der zuständigen Denkmalbehörde und helfen Sie mit, unser gemeinsames Kulturerbe zu schützen. Weiter helfen Ihnen im Regierungspräsidium Tübingen die Denkmalpflege, Alexanderstraße 48, 72016 Tübingen, Telefon: 07071 / 757-0. oder auch einschlägige Vereine, Museen und Ehrenamtlich Beauftragte vor Ort


Am 30.5.2019 konnte ich eine Dame mittleren Alters auf unseren Denkmalflächen antreffen und sprach sie an. Sie definiert für sich ein Recht zu Lernzwecken die archäologischen Lesefunde nach Hause, mit nach Gerhausen zu nehmen, wenn die Ortsangabe denn stimmt und die Funde zu waschen und zu studieren. Sie wolle lernen. Für sich. Gemeldet seien die Funde nicht. Sie definierte ein moralisches Recht für sich persönlich...aus der Tatsache, dass die Funde durch die Landmaschinen zerstört werden, wenn Sie sie nicht mitnimmt. Hier sind Diskussionen überflüssig, da hier deutlich der Habitus des Schatzsuchers erkennbar durchschlägt, der Wert auf den Einzelfund und dessen Vollständigkeit legt und keinen wissenschaftlichen Ansatz vertritt. Hier möchte jemand seine Rolle als Retter von Kulturgut verstehen und missachtet dafür auch mehrere Gesetze. Denkmalschutz ist nicht so etwas wie die Wisssenschaft des Spatens. Verteilungen von Funden in der Fläche beantworten Fragen, ein Einzelfund selten. Ein Einzelfund, auch ein vom Pflug zerschlagener dort wo er herkommt und hingehört hat in jedem Falle mehr Aussagekraft, als ein verschleppter, der der Wissenschaft und der Denkmalpflege vorenthalten wird. Aber dem Denkmalschutz und der Archäologie geht es da heute wie in vielen anderen Bereichen auch: Der Einzelne stellt sich mit seiner Meinung über die Wissenschaft und auch über Gesetzmäßigkeiten und Gesetze...
 Betreten verboten! § 44 Landesnaturschutzgesetz und § 2, 20-23 Denkmalschutzgesetz in
 Einheit mit § 965 BGB in Einheit mit § 246 StGB? Besser nicht! 

Ich bin als Ehrenamtlich Beauftragter daran interessiert, dass wenn Funde schon aus ihrem Kontext gerissen werden, nachvollziehbar bleibt wo sie herkommen, möglichst mit genauen Fund- und Geodaten  und auch wo sie verbleiben. Aus dem Zusammenhang gerissene Funde fehlen nicht nur im Gesamtkontext, sie verlieren ohne diesen Kontext auch jeden wissenschaftlichen und archäologischen Wert. Nicht selten landen so anonymisierte Funde nach dem Tod der Sammler im Müll. Der schwarze Markt schützt seine Ware, ebenfalls nicht selten mit der Bezeichnung: "Aus alter Sammlung" und datiert die Anonymisierung in eine Zeit ohne Schutzgesetze um auf diese Art zu versuchen sie zu legalisieren. 

Bitte achten Sie mit darauf, dass das Erbe auf unseren Fluren nicht verschleppt wird und machen Sie Sammler darauf aufmerksam. Nicht umsonst bedarf die systematische Suche nach archäologischen Funden in aller Regel einer Genehmigung, die auch das Denkmalschutzgesetz in Baden Württemberg regelt:

6. ABSCHNITT
Fund von Kulturdenkmalen


§ 20
Zufällige Funde

(1) Wer Sachen, Sachgesamtheiten oder Teile von Sachen entdeckt, von denen anzunehmen ist, daß an ihrer Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat dies unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde anzuzeigen. Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf des vierten Werktages nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu erhalten, sofern nicht die Denkmalschutzbehörde mit einer Verkürzung der Frist einverstanden ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn damit unverhältnismäßig hohe Kosten oder Nachteile verbunden sind und die Denkmalschutzbehörde es ablehnt, hierfür Ersatz zu leisten.
(2) Das Landesamt für Denkmalpflege und seine Beauftragten sind berechtigt, den Fund auszuwerten und, soweit es sich um bewegliche Kulturdenkmale handelt, zu bergen und zur wissenschaftlichen Bearbeitung in Besitz zu nehmen.
(3) Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihnen bekanntwerdenden Funde unverzüglich dem Landesamt für Denkmalpflege mitzuteilen.


§ 21
Nachforschungen

Nachforschungen, insbesondere Grabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmale zu entdecken, bedürfen der Genehmigung. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde.


§ 22
Grabungsschutzgebiete

(1) Die untere Denkmalschutzbehörde ist ermächtigt, Gebiete, die begründeter Vermutung nach Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung bergen, durch Rechtsverordnung zu Grabungsschutzgebieten zu erklären.
(2) In Grabungsschutzgebieten dürfen Arbeiten, durch die verborgene Kulturdenkmale zutage gefördert oder gefährdet werden können, nur mit Genehmigung vorgenommen werden. Die Genehmigung erteilt das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der höheren Denkmalschutzbehörde. Die bisherige land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt unberührt.

Bei dem von der Dame heute begangenen Gelände handelt es sich um ein eingetragenes Bodendenkmal. Das regelt § 2 des Denkmalschutzgesetzes:
Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale
(Denkmalschutzgesetz - DSchG)
in der Fassung vom 6. Dezember 1983

§ 2
Gegenstand des Denkmalschutzes

(1) Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
(2) Zu einem Kulturdenkmal gehört auch das Zubehör, soweit es mit der Hauptsache eine Einheit von Denkmalwert bildet.


§ 23
Schatzregal

Bewegliche Kulturdenkmale, die herrenlos sind oder die so lange verborgen gewesen sind, daß ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden oder wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert haben.


Leider wecken wissenschaftliche Veröffentlichungen, oft und aus nachvollziehbarem Grund auch in Verbindung mit Karten Begehrlichkeiten, also den Wunsch selbst solche Artefakte zu besitzen und in heimischen Vitrinen zu horten. Dabei gibt es viele Möglichkeiten der Wissenschaft zu dienen, auch ohne Studium und Ausbildung und um etwas zu lieben, muss man es nicht besitzen. Archäologen sind keine Schatzsucher, die ausschließlich nach Matthias Jung "ihre hedonistischen Interessen in der Verlängerung infantiler Schatzbildungswünsche verfolgen." Sammelwut resultiert nur allzu häufig aus falsch verstandenen oder individuell ausgelegten Archäologiebegriffen.


Ich habe die Dame auf die Nachforschungsgenehmigung nach §21 DSchG hingewiesen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß §27 DSchG, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren liegt bei den Unteren Denkmalschutzbehörden.
Wer darüber hinaus Funde nicht meldet, begeht eine Fundunterschlagung. Das ist ein Straftatbestand, der über die Regelungen im Denkmalschutz hinausgeht.

siehe auch: warum hier jeder zum Archäologen und Abenteurer werden möchte...oder Schliemann lässt grüßen:
https://archaeologik.blogspot.com/2019/04/schliemann-und-sein-erbe-die.html

Das Problem ist nicht neu:
https://www.blogger.com/blogger.g?blogID=5486790017099944322#editor/target=post;postID=7032780347773100450;onPublishedMenu=overviewstats;onClosedMenu=overviewstats;postNum=57;src=postname

Dabei kann doch jeder heute Tante Google fragen: 


Auch ohne dass eine in die Denkmalliste eingetragene Fläche auf einem Feld vorliegt, gilt auch folgendes Gesetz:

Landwirtschaftliche Flächen unterliegen nach § 44 Landesnaturschutzgesetz einem gesetzlichen Betretungsverbot:
  • Äcker in der Zeit zwischen Saat oder Feldbestellung und Ernte
  • Grünland (Wiesen und Weiden) in der Zeit des Aufwuchses und der Beweidung, d.h. ab dem Einsetzen der Vegetation im Frühjahr bis zur Winterruhe im Herbst.
  • Sonderkulturen wie Obst oder Reben während des ganzen Jahres
Das Betretungsverbot gilt immer und zwar unabhängig davon, ob der Landwirt seine Fläche eingezäunt hat oder nicht. Er darf sein Grundstück zum Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen oder bei Beweidung einzäunen, muß es aber nicht.
Höhere und untere Denkmalschutzbehörden und die Ortsverwaltung, sowie der Pächter des Ackers sind über den Vorfall informiert worden. Schade, dass gerade bei vorgegebenem Interesse für die primären Geschichtsquellen letztlich keine Einsicht für die Notwendigkeit des Schutzes der Denkmalflächen vorhanden war und die Rolle, die man im Ehrenamt hier gezwungen wird einzunehmen, ist nicht angenehm. An erster Stelle steht der Denkmalschutz, für den ich eintrete, das heißt den möglichst unveränderten Erhalt der primären Quellen. Nicht zu verwechseln mit der Archäologie, die diese Quellen ebenfalls zunehmend durch wenig bis nicht invasive Methoden auswertet und erschließt. Archäologie im Sinne einer Grabung kommt immer zum Schluss, wenn erhaltende Maßnahmen nicht mehr ausreichen oder aus anderem Grund geboten sind. Auf Hobbyarchäologen kann die Denkmalpflege also weitgehend verzichten. 




Nachbemerkung/Edit.: Die Ortsverwaltung hat sich nicht dazu positioniert. Auch das ein neues Phänomen. Der Bitte meine Sorgen im örtlichen Mitteilungblatt zu veröffentlichen, wurde nicht entsprochen.